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Keine straflose Selbstanzeige mehr?

Zeigen sich Steuersünder bei ihrer kantonalen Steuerverwaltung selbst an, bevor dieser die Steuerhinterziehung oder der Steuerbetrug bekannt ist, wird von einer Strafverfolgung abgesehen. Ab dem erstmaligen automatischen Informationsaustausches (AIA) per 2017 bis zum 30. September 2018 gelangen ausländische Daten von Steuerpflichtigen jährlich automatisch zu den Steuerbehörden. Damit befinden sich die Behörden im Wohnsitzstaat stets im Besitz von relevanten Daten. Die Eidg. Steuerverwaltung hat sich deshalb so geäussert, dass eine Selbstanzeige ab dem 30. September 2018 nicht mehr "aus eigenem Antrieb" erfolgen könne und somit eine (straflose) Selbstanzeige nicht mehr möglich sein soll.

Diese extensive Auffassung wird stark kritisiert, zumal das blosse Verfügen über Daten nicht genügt um wirklich Kenntnis von einer Steuerhinterziehung zu haben. Das Bedürfnis nach Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit ist gross, weshalb verschiedene kantonale Steuerämter es in Betracht ziehen, ein entsprechendes Gerichtsverfahren anzustrengen (z.B. Kanton Schwyz).

In jeglicher Hinsicht ist Eile geboten! Bei Fragen und Hilfestellungen hierzu unterstützen unsere Berater Nicolas Egli und Thomas Zellweger Sie gerne.

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