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Konzerndividenden: Bundesrat setzt geändertes Meldeverfahren in Kraft

Der Bundesrat hat beschlossen, die Änderungen des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer im Zusammenhang mit der Anwendung des Meldeverfahrens bei konzerninternen Dividenden auf den 15. Februar 2017 in Kraft zu setzen, nachdem die Frist für ein Referendum unbenutzt abgelaufen ist.

Solche und andere Steuerfragen beantwortet

Rudolf Brauchli, dipl. Treuhandexperte rudolf.brauchli@advise.ag

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