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Masshalten bei Pauschalspesen

Masshalten bei Pauschalspesen

Verfahren wegen Steuerhinterziehung droht

Oft werden an Aktionärinnen und nahestehende Personen als vermeintliche Steueroptimierung grosszügige Pauschalspesen ausgerichtet. Solange diese auf einem durch die Steuerbehörden genehmigten Spesenreglement beruhen oder nachgewiesenermassen geschäftsmässig begründet sind, unterliegen diese nicht der Einkommenssteuer. Aber Achtung: Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden auf diesen Repräsentationsspesen Einkommensteuern erhoben und es droht schlimmstenfalls gar ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.
Diese Praxis wurde durch Bundesgerichtsentscheid jüngst bestätigt.

Thomas Fisler, lic. iur. / dipl. Steuerexperte
www.advise.ag 

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