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Mehrwertsteuersatz-Anpassung per 01.01.2018

Durch die auslaufende IV-Zusatzfinanzierung und das "Nein" zur Zusatzfinanzierung der AHV an der Urne, welche eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV vorsah, müssen die Mehrwertsteuersätze ab dem 01.01.2018 wie folgt nach unten angepasst werden:

• 7.7% Normalsatz

• 3.7% Sondersatz für Beherbergung

• 2.5% reduzierter Satz (unverändert)

Die Buchhaltungssoftware muss auf das neue Jahr mit den aktuellen Steuersätzen ausgestattet und Rechnungen angepasst werden.

Bei Fragen und Hilfestellung hierzu sind Ihnen die Berater der Advise Treuhand AG gerne behilflich.

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