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Negativzinsen – Steuerabzug erlaubt?

Noch zurückhaltend praktiziert bei Schweizer Banken, aber möglicherweise bald verstärkt, insbesondere auf Fremdwährungskonti.

Der Abzug von Negativzinsen als Vermögensverwaltungskosten wird zumeist bejaht, z.B. von den Kantonen Zürich, Bern und Luzern sowie der Direkten Bundessteuer.

Solche und andere Steuerfragen beantwortet

Rudolf Brauchli, dipl. Treuhandexperte

rudolf.brauchli@advise.ag

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