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dä Vorsore-5er und s'Stüür-Weggli?

Pensionskassen-Einkäufe - „de Vorsorge-5er und s’Stüür-Weggli“?

Mit freiwilligen Einkäufen in Ihre Pensionskasse (PK-Einkauf) bauen Sie Ihre Altersvorsorge aus. Gleichzeitig sind diese Einkäufe steuerlich attraktiv, können Sie doch zum einen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Zum anderen unterliegen Guthaben in der Pensionskasse nicht der Vermögenssteuer. 

Im Laufe eines Erwerbslebens führen Lohnanpassungen, Stellenwechsel, Änderungen des PK-Reglements aber auch eine Scheidung häufig dazu, dass das in der Pensionskasse angesparte Guthaben tiefer ist, als es gemäss dem aktuellen Vorsorgeplan sein könnte – es entsteht eine Vorsorgelücke. Diese Lücke kann mit freiwilligen Einkäufen geschlossen werden. In den meisten Fällen kann dem PK-Ausweis entnommen werden, ob eine Lücke und somit Einkaufspotential besteht. Oder Sie fragen direkt bei Ihrer PK nach.

Haben wir also beim freiwilligen PK-Einkauf die bekannte „5er und Weggli“-Situation? Weitgehend, aber nicht ganz. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen.

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