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Private Dividenden für Zürcher: Beeilung lohnt sich!

Private Dividenden für Zürcher: Beeilung lohnt sich!

35% Verrechnungssteuer auf hohen Dividendenerträgen blockieren Liquidität!

Im Kanton Zürich erfolgt die Rückerstattung bzw. Gutschrift ab 2017 früher. Gemäss neuer Regelung erfolgt die Verrechnung mit der Steuerrechnung der Steuerperiode, in welcher die Dividende geflossen ist. Die Verzinsung erfolgt ab 1. April des Folgejahres oder ab dem Datum, wo die Steuererklärung eingereicht wird.

Im Übergangsjahr 2017 werden Verrechnungssteuer-guthaben aus dem 2016 und auch jenes aus Dividenden 2017 mit der Steuerrechnung 2017 verrechnet.

Haben Sie eine hohe Dividende im 2016 kassiert, lohnt sich also ein rascher Verrechnungsantrag (mit/ohne gleichzeitiger Steuererklärung)!

Es gilt aber weiterhin: Dividendenfälligkeit auf Dezember legen, wenn es um hohe Beträge geht und im KMU-Unternehmen geplant werden kann.

Fragen Sie Rudolf Brauchli, dipl. Treuhandexperte rudolf.brauchli@advise.ag

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