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Vereinfachte Lohndeklaration mit Steuerabzug – eingeschränkt ab 2018

AHV-Lohnsumme und 5% Quellensteuer in einem Zug abrechnen ist praktisch für Arbeitgeber mit Hausangestellten, Hauswarten oder selbständigem Erwerb, wenn die Jahreslohnsumme insgesamt CHF 56'400 pro Jahr bzw. CHF 21'150 pro einzelne MitarbeiterIn nicht überschreitet. Wir stellen dazu ein EXCEL zur Verfügung, welches als Grundlage für die Jahresabrechnung mit der zuständigen AHV-Ausgleichskasse dienen kann.

Ab 2018 gilt dieses einfache Verfahren aber nicht mehr für die AG, GmbH, Genossenschaft und auch nicht mehr für Ehegatten und Kinder im eigenen Betrieb. Die 5% Quellensteuer waren eine günstige Pauschale, die offenbar zu häufig auch steuerplanerisch genutzt wurde. Das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde darum in diesem Punkt angepasst.

Bei Fragen hierzu oder generell betreffend Sozialversicherungen und Steuern wenden Sie sich an Rudolf Brauchli, dipl. Treuhandexperte.

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